Mosbach

Schießtraining beschäftigt das Amtsgericht

Sechs Männer stehen wegen unerlaubter Übungen in Mosbach vor Gericht.

21.10.2020 UPDATE: 22.10.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Mosbach. (schat/sta) Entmilitarisiert ist das Areal der ehemaligen Neckartalkaserne in Neckarelz schon seit vielen Jahren. Nach dem Abzug der Bundeswehr hat sich inzwischen auch das Trainingscenter Retten und Helfen (TCRH) unter Regie des Bundesverbands Rettungshunde (BRH) auf dem Hardberg etabliert. Und auf deren Übungsflächen trainierten im Juni 2018 offenbar auch mehrere Männer in einer Art und Weise, die in der Folge auch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Mosbach beschäftigten.

"Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten im Rahmen eines Schießtrainings ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis die Gewalt über Softairwaffen ausgeübt", heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts. Gegen bereits erlassene Strafbefehle haben die sechs Beschuldigten Einspruch eingelegt, wodurch sich nun zunächst zwei der Männer Ende November bzw. Anfang Dezember in Mosbach vor dem Gericht erklären müssen. Die Strafbefehle in Form von Geldstrafen zwischen 30 und 80 Tagessätzen – waren wegen "fahrlässigen unerlaubten Führens einer Schusswaffe" erlassen worden, in einem Fall kam noch ein "vorsätzlicher Erwerb und Besitz verbotener Waffen" hinzu.

Zum Hintergrund: Im Juni 2018 sollen sich die Männer, die als Teilnehmer einer medizinischen Fortbildung angemeldet waren, von der Gruppe gelöst und ein Schießtraining mit Softair-Waffen auf dem TCRH-Gelände absolviert haben, die offenbar als "Eignungsfeststellungsprüfung" deklariert wurde. Eine Genehmigung für eine solche Übung gab es nicht, die Männer (die dem umstrittenen Verein "Uniter" zugeordnet werden, der mittlerweile Verdachtsfall für den Verfassungsschutz ist) und auch der Organisator der angemeldeten Veranstaltung wurden, so die Auskunft von BRH-Verantwortlichen, nach Bekanntwerden der Vorgänge des Geländes verwiesen. Überdies waren die Vorfälle dem Innenministerium mitgeteilt worden. Später gab es in diesem Zusammenhang auch Abgeordnetenanfragen im Landtag, Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, in deren Rahmen auch Wohnungsdurchsungen stattfanden. Bei einem der Angeklagten fanden die Ermittler explosionsgefährliche Stoffe, die ohne Erlaubnis in der Wohnungen gelagert worden waren.

Ort des Geschehens
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In den öffentlichen Verhandlungen am Amtsgericht (23. November und 7. Dezember) werden nun zunächst die Einsprüche von zwei Angeklagten betrachtet. Für die Einwendungen der vier weiteren Beschuldigten sind noch keine Verhandlungstermine bekannt.