Hintergrund Schefflenz Gemeinderat

23.09.2020 UPDATE: 23.09.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden

Diese Entscheidungen standen im Gemeinderat noch an

Die Diskussion über den Verbleib in der Musikschule dominierte die Sitzung des Schefflenzer Gemeinderats am Montagabend. Aber auch andere Entscheidungen standen an.

Zum Beispiel wird die Gemeinde Schefflenz die Nahwärmezentrale rund um Schefflenz-Halle, Schefflenzschule und Kindergarten "Sonnenschein" in Unterschefflenz und auch die Erweiterung des Kindergartens "Gernegroß" weiter verfolgen. Auch die Sanierung der Umkleiden im Schefflenzer Freibad soll nun doch angegangen werden.

Im Gemeindeverwaltungsverband Billigheim/Schefflenz wird die Zusammenarbeit der beiden Kommunen organisiert. Den Vorsitz hat die Gemeinde Schefflenz inne. In der jüngsten Sitzung des Verbands beantragten Billigheimer Mitglieder, den Vorsitz nach Billigheim zu verlagern. In der Sitzung selbst konnte darüber wegen der Geschäftsordnung aber nicht entschieden werden. Der Gemeinderat Schefflenz musste nun die Richtung vorgeben, wie die Vertreter in der nächsten Verbandsversammlung abstimmen. Einstimmig sprachen sich die Räte gegen die Verlagerung des Vorsitzes nach Billigheim aus. "Damit machen wir sehr deutlich, dass wir dieses Ansinnen nicht unterstützen können", kommentierte Bürgermeister Rainer Houck.

Etwas mehr zu besprechen gab es bei dem Erlass einer Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken an Silvester. Diese Anregung kam aus der Mitte des Gemeinderats. Eigentlich gilt schon von Rechts wegen her ein Verbot von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden wie Scheunen oder Fachwerkhäusern. Gerade an gewissen "Hotspots" (wie zum Beispiel dem Kreisel in Unterschefflenz) sei es aber immer wieder zu Problemen gekommen.

Zusätzlich zu dem ohnehin geltenden Verbot will nun die Gemeinde eine Polizeiverfügung erlassen. Diese betrifft die gesamte bebaute Ortslage von Schefflenz (also alle Ortsteile) und die Feuerwerkskörper der Kategorie 2. Darunter fallen beispielsweise Batterien, Knallfrösche, Knallkörper, Baby-Raketen, Feuertöpfe, Fontänen, Doppelschläge oder Pyrodrifter. Die Gemeinderäte gaben der Verwaltung aber den Auftrag mit, den Plan übersichtlicher zu gestalten. Für Verstöße kann die Gemeinde Bußgelder von bis zu 50.000 Euro erheben. Raketen sind insofern erlaubt, soweit sie nicht schon durch das ohnehin geltende Recht (Abstand zu Fachwerkhäusern, Altenheimen, usw.) verboten sind.

"Nach unserer Verordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 in den Orten verboten. Im Außenbereich ist es zulässig, soweit es nicht durch das ohnehin geltende Recht verboten ist", versuchte Rainer Houck, Klarheit zu schaffen. "Es sind also zwei Verbotsgrundlagen abzuprüfen, wenn man das Feuerzeug in die Hand nimmt." Dem Vorschlag stimmten die Räte so zu. (stk)