Risiko-Urlaube

Unternehmen der Region verlangen negative Corona-Tests

Unternehmen der Region verlangen von Reise-Rückkehrern im Zweifel negative Coronatest-Bescheide und Quarantäne

11.08.2020 UPDATE: 12.08.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
Seit dem Wochenende gibt es verpflichtende Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten. Das Foto zeigt eine Hinweistafel auf ein Testzentrum am Flughafen Stuttgart. Foto: dpa

Von Matthias Kros

Heidelberg. Ein einziger Mitarbeiter kann ein ganzes Unternehmen lahmlegen, wenn er aus einem Risikogebiet das Corona-Virus einschleppt. Wer jetzt aus dem Sommerurlaub zurückkehrt, muss sich deshalb bei vielen Arbeitgebern in der Region auf Nachfragen einstellen. Beim Heidelberger Baustoffkonzern HeidelbergCement gelten beispielsweise klare Regeln: "Wer in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet unterwegs war, muss für die Rückkehr ins Büro einen negativen Corona-Test vorlegen", erklärt eine Unternehmenssprecherin. "Anderenfalls muss er sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben."

Und sogar Mitarbeiter, die nicht in einem ausgewiesenen Risikogebiet unterwegs waren, bitte man bei ihren Reisen speziell ins Ausland vorsichtig zu sein und im Zweifel lieber nach der Rückkehr noch sieben Kalendertage von zuhause aus zu arbeiten. "Treten anschließend keine Symptome auf, können die Mitarbeiter in Absprache mit dem Vorgesetzten ins Büro zurückkehren", so die HeidelbergCement-Sprecherin.

Auch der Softwarekonzern SAP empfiehlt seinen Mitarbeitern für 14 Tage von zu Hause zu arbeiten, "wenn Sie sich im Rahmen Ihres Urlaubs einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt haben". Allerdings arbeitet der Großteil der SAP-Belegschaft derzeit ohnehin im Homeoffice.

Mit Regelungen wie diesen betreten viele Unternehmen Neuland. Bislang habe niemand seinem Arbeitgeber gegenüber angeben müssen, wohin er in den Urlaub geht, sagt Michael Eckert, Vorsitzender des Heidelberger Anwaltsvereins und Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Doch angesichts der bestehenden wechselseitigen Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht ist das in einer Pandemie wie jetzt sicherlich anders zu bewerten", so Eckert. Nach seiner Rechtsauffassung seien Arbeitnehmer jedenfalls derzeit verpflichtet anzugeben, wo sie gewesen sind. Und sollte das Urlaubsziel ein Corona-Risikogebiet gewesen sein, könne der Arbeitgeber ein Negativattest verlangen oder den Arbeitnehmer verpflichten, sich in Quarantäne zu begeben und dabei nach Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten.

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"Sollte das aus organisatorischen Gründen nicht gehen, stellt sich natürlich die Frage, ob der Arbeitnehmer während der selbst verschuldeten Quarantäne Anspruch auf Lohnfortzahlung hat", erklärt Eckert weiter und vermutet, dass er im Zweifel leer ausgeht. "Wer in Kenntnis von Reisewarnungen trotzdem in Risikogebiete reist, muss auch die finanziellen Folgen selbst tragen und kann diese nicht dem Arbeitgeber aufbürden", meint Eckert. Wichtig sei auch, ob Vereinbarungen vor dem Urlaub getroffen worden oder Reisen in Risikogebiete vom Arbeitgeber explizit verboten worden seien. "In so einem Fall könnte es sogar zu Abmahnungen kommen", glaubt der Rechtsanwalt. Allerdings sei "die Lage derzeit noch recht undurchsichtig", so der Experte. Es gebe weder entsprechende Gesetze noch eine gültige Rechtsprechung.

In der Praxis haben viele Unternehmen aber bereits gehandelt. Vergleichsweise strenge Regeln gibt es beispielsweise beim größten Arbeitgeber der Region, der Ludwigshafener BASF. "Ist ein Mitarbeiter in ein Land gereist, obwohl zum Abreisezeitpunkt eine Reisewarnung bekannt war, erfolgt für die notwendige Quarantäne eine Anrechnung von Zeitguthaben, gegebenenfalls auch von Urlaubstagen", erklärt eine Sprecherin. Eine Anrechnung von Zeitguthaben oder Urlaub erfolge nicht, "wenn die Reisewarnung erst nach Abreise ausgesprochen wurde oder wenn Mitarbeiter in Quarantäne von zu Hause arbeiten können".

Auch beim Wieslocher Finanzdienstleister MLP gibt es "Leitlinien für Rückkehrer aus RKI-Risikogebieten", die eine 14-tägige Quarantäne vorsehen. Dabei sollen die Mitarbeiter im Homeoffice bleiben, so ein Sprecher. ABB, einer der größten industriellen Arbeitgeber Heidelbergs, zählt dagegen stärker auf das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter: "Wir schließen uns der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums, dass sich jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, auf das Coronavirus testen lässt, an und bitten unsere Mitarbeiter, von den kostenlosen Corona-Tests bei der Rückkehr nach Deutschland Gebrauch zu machen", so Personalleiter Jan-Christoph Schüler.

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