Geständiger Drogenkurier muss für dreieinhalb Jahre in Haft
24-Jähriger musste sich vor dem Landgericht Mosbach wegen Betäubungsmittelhandel verantworten - Gegen zwei weitere Tatverdächtige wird gesondert verhandelt
Mosbach. (gin) Einen 24-jährigen Mann befand am Montag die erste Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach des gemeinschaftlichen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in "nicht geringer Menge" für schuldig. Von den insgesamt drei Angeklagten (zwei 24-Jährige und ein 35-Jähriger) wurde am Montag nur einer verurteilt, da die Verfahren voneinander getrennt wurden. Der 35-Jährige befindet
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