Die Zeag macht jetzt ernst
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windräder auf dem Kornberg gestellt
Von Rüdiger Busch
Hardheim/Höpfingen. Seit mehr als fünf Jahren beschäftigen die Pläne der Zeag Energie AG und der Gemeinden Hardheim und Höpfingen, auf dem Kornberg bei Bretzingen einen interkommunalen Windpark bauen zu wollen, die Menschen in den angrenzenden Ortschaften. Nachdem es in den letzten Monaten ziemlich ruhig um das Vorhaben geworden ist, macht die Zeag nun aber ernst: Nach RNZ-Informationen wurde dieser Tage ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Anlagen beim Landratsamt eingereicht.
Die ursprünglichen Pläne sahen den Bau von sechs Windrädern vor. Inzwischen wurde diese Zahl auf fünf reduziert. Die Zeag bestätigte dies gestern Abend gegenüber der RNZ: "Auf Gemarkung Bretzingen wurden drei Anlagen vom Typ Enercon E-138 mit einer Nabenhöhe von 131 Meter und einer Leistung von je 4,2 MW beantragt. Auf der Gemarkung Höpfingen wurde eine Anlage Enercon E-115 mit 149 Meter Nabenhöhe und einer Leistung von 4,0 MW und auf der Gemarkung Waldstetten eine Anlage Enercon E-138 mit einer Nabenhöhe von 160 Meter und einer Leistung von 4,2 MW beantragt."
Die fünf Anlagen sollen gemäß den Ertragsgutachten jährlich ca. 47 Millionen Kilowattstunden elektrische Energie erzeugen. Dadurch würden jährlich ca. 55.000 Tonnen CO2 gegenüber der Stromproduktion aus Braunkohle vermieden, teilt die Zeag mit. Und weiter: "Wir rechnen mit einer Genehmigung im Laufe des Jahres 2020 und einem Baubeginn 2021."
Seit Bekanntwerden der Pläne kämpft die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) gegen den Bau. Obwohl eine Unterschriftenaktion zur Einleitung eines Bürgerbegehrens letztlich nicht von Erfolg gekrönt war, sammelte die BGN seither weitere Argumente gegen den Windpark. Beispielsweise mussten weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden, nachdem die BGN Schwächen im ersten Gutachten aufgezeigt hatte.
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Auch der Flugsportclub Odenwald (FSCO) setzt sich vehement gegen das Vorhaben ein: Er befürchtet eine Beeinträchtigung der Flugsicherheit auf dem Verkehrslandeplatz Walldürn, falls die Anlagen gebaut werden. Beide Argumente – Artenschutz und Flugsicherheit – haben letztendlich dazu geführt, dass die Fläche nun doch nicht als Vorranggebiet im Teilregionalplan Windkraft geführt wird.
Die Zeag hält das Gebiet – ungeachtet der Kritik – jedoch weiterhin für geeignet, um dort Windkraftanlagen zu errichten. Nachdem ein Flächennutzungsplanverfahren zur Ausweisung des Gebiets 2018 ins Stocken geraten ist – die Stadt Walldürn hatte aus Rücksicht auf den Flugplatz ihre Zustimmung verweigert – schlägt das Unternehmen nun einen anderen Weg ein, um den Windpark genehmigt zu bekommen.
Nun wird das Landratsamt in den nächsten Monaten das umfangreiche Material sichten und prüfen und am Ende zu einer wohlüberlegten Entscheidung kommen. Ob das Dauerthema dann ein Ende finden wird?