Hintergründe zum Bienen-Volksbegehren
Artenschutz-Volksbegehren ist zulässig - Bis März 2020 müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben
Von Nico Pointner und Linda Vogt
Stuttgart. Das Innenministerium hat nach rechtlicher Prüfung grünes Licht gegeben für das Volksbegehren zum Schutz der Artenvielfalt. Eine Volksabstimmung rückt näher. Unter dem Motto "Rettet die Bienen" müssen die Initiatoren nun rund 770.000 Unterschriften sammeln. Ende September soll es losgehen.
Warum ist das Volksbegehren so
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