BUND jubelt, Umweltvereingung nicht
Landschaftsschützer Michael Hahl über das Urteil und Windkraftpläne im Odenwald
Von Carsten Blaue
Waldbrunn. Laut eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) verstoßen die Windräder auf dem "Stillfüssel" am Eiterbachtal weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Der BUND jubelt.
Die Umweltvereinigung "Initiative Hoher Odenwald - Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt"
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