Plus "Chocolaterie St. Anna" Heidelberg

Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt das "Fähnchen-Verbot"

Ein Fähnchen als "Fremdkörper" - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe begründet das Urteil im Streit zwischen Stadt und Chocolaterie

17.06.2018 UPDATE: 18.06.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden

Noch hat Chocolaterie-Inhaberin Giuseppina Ehmann die rechtswidrige Fahne nicht abgehängt. Foto: ste/hob

Von Steffen Blatt

Heidelberg. Jetzt hat es Giuseppina Ehmann schwarz auf weiß: Die Stadt hatte recht, ihr die Genehmigung einer Werbefahne an der Fassade ihrer Chocolaterie zu versagen. Weil die Inhaberin des Geschäfts in der St.-Anna-Gasse gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte, musste das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Rechtsstreit entscheiden.

Auf 17 Seiten legen die

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