"Inklusion ist nicht verhandelbar"
Info-Veranstaltung des Gesamtelternbeirats der Schulen zog Bilanz nach Schulgesetzänderung - Entwicklungsaufgabe mit klarem Ziel
Von Arndt Krödel
Der Zug hat Fahrt aufgenommen und ist nicht mehr aufzuhalten: Inklusion, die Möglichkeit einer gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht-behinderter Kinder in allgemeinen Schulen, ist in Baden-Württemberg seit 2015 geltendes Recht, basierend auf den Menschenrechten. Und das Rad kann man nun nicht einfach zurückdrehen, wie Arnulf Amberg vom Staatlichen Schulamt
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