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Gericht hält Baden-Württembergs Holzverkauf für rechtswidrig

Staatliche Förster sind in Baden-Württemberg eigentlich Ansprechpartner für alles - sie kümmern sich nicht nur um den Holzverkauf, sondern markieren auch Bäume und beraten bei Waldmaßnahmen. Das geht so nicht, findet ein Gericht.

15.03.2017 UPDATE: 15.03.2017 12:57 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden

Symbolfoto: Deschner

Düsseldorf/Stuttgart. (dpa) Die Landesregierung hat im Kartellstreit um den Holzverkauf in Baden-Württemberg eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied am Mittwoch, dass die langjährige Praxis von zentral zuständigen Förstern gegen europäisches Kartellrecht verstoße. Damit gab das Gericht dem Bundeskartellamt Recht, das mangelnden Wettbewerb moniert

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