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Hochwasserschutz: "Unsere Planungshoheit wird eingeschränkt"

Für von Hochwasser gefährdete Gebiete gelten strenge Auflagen - Stadt Wiesloch erläutert jetzt erst offenbar werdende Konsequenzen

19.05.2014 UPDATE: 19.05.2014 06:00 Uhr 2 Minuten, 25 Sekunden
Unser Foto zeigt ein Überschwemmungsgebiet am Leimbach in Wiesloch. Die Hochwassergefahrenkarte (mit Bahnhof, links, und Gewerbegebiet Weinäcker, oben) weist jene Flächen auf, für die wegen Überflutungsgefahr nun strengere Auflagen gelten. Foto: Pfeifer/Grafik: Stadt
Wiesloch. (seb) "Wir sind sehr erschrocken", sagt Oberbürgermeister Franz Schaidhammer. Zehn Jahre ist es her, dass der Bund das Wasserhaushaltsgesetz erlassen hat. Aber erst vor Kurzem trafen die ersten "Hochwassergefahrenkarten" ein, die Gebiete markieren, die von Hochwasser betroffen sein können.

Damit einher gehen strenge Auflagen für An- oder Neubauten und das hat massive Konsequenzen für

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