Nach Hopp-Schmähungen

DFB bestraft Köln mit 35.000 Euro

Am 21. April wurden laut DFB im heimischen FC-Zuschauerblock zwei beleidigende Banner gezeigt

30.06.2017 UPDATE: 01.07.2017 06:00 Uhr 39 Sekunden

Foto: dpa-Archiv

Frankfurt. (dpa/RNZ) Der 1. Köln ist vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe von 35.000 Euro belegt worden. Bis zu 11.500 Euro davon kann der Bundesligist für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag mit. Darüber hinaus erhält Köln die Auflage, 10.000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu zahlen.

Während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 21. April wurden laut DFB im heimischen Zuschauerblock zwei Banner gezeigt, die Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp (77) verunglimpften. Zudem ist er mehrmals verbal übelst beleidigt worden. Hopp klagte dagegen. Gestern wollte sich der TSG-Mehrheitsgesellschafter zur vom DFB verhängten Strafe nicht äußern.

Darüber hinaus wurde vor und während der Partie bei Bayer Leverkusen am 13. Mai im Kölner Zuschauerbereich Pyrotechnik mit Rauchentwicklung abgebrannt. Außerdem zündete der Kölner Anhang nach Abpfiff des Spiels gegen den FSV Mainz 05 am 20. Mai während eines unkontrollierten Sturms des Innenraums Pyrotechnik.

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Der 1. FC Köln hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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