Plus Prozess am BGH

Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen.

25.04.2019 UPDATE: 25.04.2019 13:18 Uhr 37 Sekunden
BGH/DUH
Ein Banner mit der Aufschrift «Stoppt DUH!» (Deutsche Umwelthilfe) hängt während einer Demonstration gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart an einer Brücke. Foto: Sebastian Gollnow

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen.

Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in der Verhandlung in Karlsruhe

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