Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen
Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen.

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen.
Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in der Verhandlung in Karlsruhe
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