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Mittelstandsentlastung bei Steuern und Bürokratie

Berlin (dpa) - Kleinere Unternehmen in Deutschland werden steuerlich etwas entlastet. Sie können künftig höhere Kosten für kleinere Anschaffungen sofort beim Fiskus geltend machen und müssen so auch weniger Bürokratieauflagen erfüllen.

27.04.2017 UPDATE: 27.04.2017 12:51 Uhr 45 Sekunden
Mittelstand
Vom 1. Januar 2018 an sollen Betriebe damit Ausgaben etwa für Bürostühle, Computer oder Werkzeuge bis zu einem Wert von 800 Euro sofort nach der Anschaffung abschreiben können. Foto: Stefan Sauer

Berlin (dpa) - Kleinere Unternehmen in Deutschland werden steuerlich etwas entlastet. Sie können künftig höhere Kosten für kleinere Anschaffungen sofort beim Fiskus geltend machen und müssen so auch weniger Bürokratieauflagen erfüllen.

Der Bundestag billigte eine entsprechende Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro.

Vom 1. Januar

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