Umweltbundesamt: Lebensdauer eines Geräts angeben
Berlin (dpa) - Elektrogeräte sollten nach Ansicht des Umweltbundesamts mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden.
Berlin (dpa) - Elektrogeräte sollten nach Ansicht des Umweltbundesamts mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden.
"Konzerne sollten, soweit möglich, die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts angeben", sagte Behördenchefin Maria Krautzberger "Spiegel-Online". "Und zwar am besten in Nutzungsstunden, nicht in Jahren."
Das Portal berichtete zudem über eine Studie
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