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Umweltbundesamt: Lebensdauer eines Geräts angeben

Berlin (dpa) - Elektrogeräte sollten nach Ansicht des Umweltbundesamts mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden.

13.02.2016 UPDATE: 13.02.2016 18:31 Uhr 43 Sekunden
Elektroschrott-Container
Irgendwann sind Elekrogeräte hinüber. Nach Ansicht des Umweltbundesamts sollten die Geräte mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden. Foto: Daniel Reinhardt/Archiv

Berlin (dpa) - Elektrogeräte sollten nach Ansicht des Umweltbundesamts mit ihrer erwartbaren Funktionsdauer gekennzeichnet werden.

"Konzerne sollten, soweit möglich, die voraussichtliche Lebensdauer eines Geräts angeben", sagte Behördenchefin Maria Krautzberger "Spiegel-Online". "Und zwar am besten in Nutzungsstunden, nicht in Jahren."

Das Portal berichtete zudem über eine Studie

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