Reisende erhalten nach Unfall bei Hoteltransfer Geld zurück
Karlsruhe (dpa) - Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall auf der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel unter Umständen den vollen Reisepreis zurückzahlen.
Karlsruhe (dpa) - Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall auf der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel unter Umständen den vollen Reisepreis zurückzahlen.
Das gilt nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn die Betroffenen die weiteren Reiseleistungen wegen der Unfallfolgen nicht in Anspruch nehmen können. (Az.: X ZR 117/15 und X ZR 118/15)
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