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Neues Mietrecht: Makler scheitern vor Gericht

Hamburg/Karlsruhe (dpa) - Kurz vor Einführung des neuen Mietrechts haben Verfassungsrichter Immobilienmaklern die gelbe Karte gezeigt. Zwei Branchenvertreter scheiterten in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen das Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips zum 1. Juni.

27.05.2015 UPDATE: 27.05.2015 11:36 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Hat einem Eilantrag zweier Immobilienmakler gegen das Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips abgelehnt: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Symbol

Hamburg/Karlsruhe (dpa) - Kurz vor Einführung des neuen Mietrechts haben Verfassungsrichter Immobilienmaklern die gelbe Karte gezeigt. Zwei Branchenvertreter scheiterten in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen das Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips zum 1. Juni.

Danach bezahlt derjenige die Maklercourtage, der den Wohnungsvermittler in Anspruch nimmt - in der Regel der

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