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Gerichtsbeschluss: ADAC bleibt Verein

München (dpa) - Der ADAC darf ein Verein bleiben und die damit verbundenen Steuervorteile behalten. Das Amtsgericht München hat den Vereinsstatus bestätigt und auf die grundlegende Reform des Autofahrerclubs nach dem Manipulationsskandal verwiesen.

24.01.2017 UPDATE: 24.01.2017 12:56 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
ADAC
Die Deutschland-Zentrale des ADAC in München. Foto: Peter Kneffel

München (dpa) - Der ADAC darf ein Verein bleiben und die damit verbundenen Steuervorteile behalten. Das Amtsgericht München hat den Vereinsstatus bestätigt und auf die grundlegende Reform des Autofahrerclubs nach dem Manipulationsskandal verwiesen.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Vereins könne nicht festgestellt werden. Deshalb werde der ADAC nicht aus dem Vereinsregister

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