BGH stärkt Mieter-Kündigungsschutz: Kein Vorrang für Büro
Ein Mieter soll nach vielen Jahren seine Wohnung verlieren, weil die Geschäftsräume einer Beratungsfirma aus allen Nähten platzen. So nicht, sagt der BGH. Und macht für ähnliche Fälle klare Vorgaben.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt Mieter besser vor Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang.
Künftig müssen die Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers wirklich so gewichtig sind, dass das die Räumung rechtfertigt. Das ergibt sich aus einem
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