Atomausstieg: Konzernen steht "angemessene" Entschädigung zu
Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu.
Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu.
Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.
"Der an sich zulässigen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+