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Atomausstieg: Konzernen steht "angemessene" Entschädigung zu

Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu.

06.12.2016 UPDATE: 06.12.2016 05:21 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
AKW Krümmel
Das Kernkraftwerk Krümmel in Geesthacht bei Hamburg. Foto: Christian Charisius

Karlsruhe (dpa) - Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu.

Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

"Der an sich zulässigen

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