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Gelita: Schadenersatzklage wegen Dividenden nicht zugelassen

Urteil des Landgerichts Heidelberg - Es geht um Dividendenzahlungen in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro

21.03.2017 UPDATE: 22.03.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden

Die Konzernzentrale von Gelita in Eberbach. Foto: Firmenbild

Von Thomas Veigel

Heidelberg/Eberbach. Im Streit der Eigentümerfamilien beim Eberbacher Gelatine-Konzern Gelita hat das Landgericht Heidelberg gestern eine Schadenersatzklage der Gelita AG gegen zwei Aktionäre, zwei Vorstandsmitglieder und vier Aufsichtsräte abgewiesen. Es geht dabei um angeblich zu Unrecht erfolgte Dividendenauszahlungen in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro an zwei

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