Gekündigt wegen Zahlungsverzugs - Was Mieter tun können
Wer mit der Miete in Rückstand gerät, kann im schlimmsten Fall gekündigt werden. Doch ab wann ist der Vermieter dazu berechtigt? Und wie können säumige Mieter ihren Rauswurf noch verhindern?
Von Leonard Kehnscherper
Berlin (dpa) - Die meisten wissen: Wer seine Miete nicht oder nur teilweise zahlt, riskiert die Kündigung. Aber Kündigung ist nicht gleich Kündigung. Oft lässt sich sie sich noch abwenden.
Grundsätzlich gilt: "Ein Vermieter kann offene Mietzahlungen gerichtlich geltend machen, per Mahnbescheid oder im Zahlungsklageverfahren", erklärt Beate Heilmann von
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