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Gekündigt wegen Zahlungsverzugs - Was Mieter tun können

Wer mit der Miete in Rückstand gerät, kann im schlimmsten Fall gekündigt werden. Doch ab wann ist der Vermieter dazu berechtigt? Und wie können säumige Mieter ihren Rauswurf noch verhindern?

29.08.2016 UPDATE: 29.08.2016 14:26 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden
Gekündigt wegen Zahlungsverzugs - Was Mieter tun können

Miete sollte besser pünktlich und vollständig gezahlt werden. Denn geraten Mieter in Zahlungsverzug, riskieren sie die Kündigung. Oft können sie diese aber noch abwenden. Foto: dpa

Von Leonard Kehnscherper

Berlin (dpa) - Die meisten wissen: Wer seine Miete nicht oder nur teilweise zahlt, riskiert die Kündigung. Aber Kündigung ist nicht gleich Kündigung. Oft lässt sich sie sich noch abwenden.

Grundsätzlich gilt: "Ein Vermieter kann offene Mietzahlungen gerichtlich geltend machen, per Mahnbescheid oder im Zahlungsklageverfahren", erklärt Beate Heilmann von

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