Plus Mitbewohner in der Wohnung

Wann der Vermieter Ja sagen muss

Wer jemanden in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis des Vermieters wohnen lässt, riskiert die Kündigung. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel.

10.04.2017 UPDATE: 10.04.2017 09:18 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden
Wann der Vermieter Ja sagen muss

Wer seine Wohnung zeitweise nicht nutzen kann, darf sie auch weiter vermieten. Allerdings braucht man dafür die Zustimmung des Vermieters. Foto: dpa

Von Sabine Meuter

Berlin (dpa) - Wer beruflich für ein Jahr ins Ausland geht, muss seine Mietwohnung nicht gleich kündigen. Grundsätzlich kann die Wohnung auch auf Zeit untervermietet werden. Wichtig dabei: Es muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Ein Vermieter muss auch immer gefragt werden, wenn ein Mieter einen Dritten umsonst in seiner Mietwohnung oder Teilen davon

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