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Verbraucher dürfen bei Mängeln auch reduzierte Ware reklamieren

Derzeit werben viele Händler wieder mit Sommer-Schnäppchen. Doch welche Rechte haben Kunden, wenn sie Rabattware kaufen?

21.07.2016 UPDATE: 21.07.2016 15:16 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden

Im Schlussverkauf gibt es kein generelles Umtauschrecht - mangelhafte Ware können Kunden aber reklamieren.  Foto: Tobias Hase

Rostock (dpa)  Ob in den Schaufenstern oder im Internet - Händler locken mit Rabatt-Aktionen und Angeboten zum Sommerschlussverkauf. Bei der Suche nach Schnäppchen achten manche Kunden besonders auf den Preis. Wer später Mängel an der Ware entdeckt, kann diese reklamieren, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst darf der Käufer die Lieferung eines mangelfreien

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