Verbraucher dürfen bei Mängeln auch reduzierte Ware reklamieren
Derzeit werben viele Händler wieder mit Sommer-Schnäppchen. Doch welche Rechte haben Kunden, wenn sie Rabattware kaufen?
Rostock (dpa) Ob in den Schaufenstern oder im Internet - Händler locken mit Rabatt-Aktionen und Angeboten zum Sommerschlussverkauf. Bei der Suche nach Schnäppchen achten manche Kunden besonders auf den Preis. Wer später Mängel an der Ware entdeckt, kann diese reklamieren, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst darf der Käufer die Lieferung eines mangelfreien
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+