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Diese Rechte haben Bahnkunden bei Zugausfall

Auch wenn Bahnstrecken von Behörden gesperrt werden, steht Kunden eine Entschädigung zu.

14.09.2015 UPDATE: 15.09.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 18 Sekunden

Symbolbild dpa

tmn. Wenn bei der Deutschen Bahn wegen Sperrungen von Strecken durch die Behörden Züge ausfallen oder sich deutlich verspäten, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. "Es gelten immer die Fahrgastrechte - egal, was der Grund für die Verspätung ist", sagte ein Sprecher der Bahn. Diese Rechte haben Bahn-Kunden:

Entschädigung: Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhält

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