Diese Rechte haben Bahnkunden bei Zugausfall
Auch wenn Bahnstrecken von Behörden gesperrt werden, steht Kunden eine Entschädigung zu.
tmn. Wenn bei der Deutschen Bahn wegen Sperrungen von Strecken durch die Behörden Züge ausfallen oder sich deutlich verspäten, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. "Es gelten immer die Fahrgastrechte - egal, was der Grund für die Verspätung ist", sagte ein Sprecher der Bahn. Diese Rechte haben Bahn-Kunden:
Entschädigung: Bei einer Verspätung ab 60 Minuten erhält
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