Bestellerprinzip: Aufatmen bei der Wohnungssuche
Einen Monat nach Einführung des Bestellerprinzips ist es bereits Usus, dass die Vermieter die Provision für den Makler zahlen
Von Elke Richter
Ja, es gibt Versuche, das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen zu umgehen. So zeigen manche Inserate "nur beispielhaft" Bilder und Daten der angebotenen Wohnung - wer mehr wissen möchte, muss zuerst ein Auftragsformular an den Makler schicken. Ein anderer verlangt bei Mietabschluss eine dubiose "Servicegebühr" in Höhe von zwei Monatsmieten, für
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