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Bestellerprinzip: Aufatmen bei der Wohnungssuche

Einen Monat nach Einführung des Bestellerprinzips ist es bereits Usus, dass die Vermieter die Provision für den Makler zahlen

03.07.2015 UPDATE: 04.07.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden

Seit 1. Juni gilt für die Maklercourtage das Bestellerprinzip. Foto: dpa

Von Elke Richter

Ja, es gibt Versuche, das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen zu umgehen. So zeigen manche Inserate "nur beispielhaft" Bilder und Daten der angebotenen Wohnung - wer mehr wissen möchte, muss zuerst ein Auftragsformular an den Makler schicken. Ein anderer verlangt bei Mietabschluss eine dubiose "Servicegebühr" in Höhe von zwei Monatsmieten, für

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