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Wenn Fluggäste auf der Strecke bleiben

Kampf um Entschädigung: Einen schwierigen Fall lässt der BGH beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entscheiden

19.07.2016 UPDATE: 20.07.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden

Wenn sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert, haben Reisende in aller Regel Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Foto: dpa

Von Anja Semmelroch

Karlsruhe. Der Flug gestrichen, der Flieger überbucht, der Anschluss nicht mehr zu schaffen: Wenn die Urlaubsreise schon so beginnt, ist an Erholung kaum noch zu denken. Für größere Unannehmlichkeiten steht Passagieren in der EU von der Airline zumindest ein finanzieller Ausgleich zu. Ohne Hilfe oder Drohung mit dem Anwalt ist dieses Geld aber oft nicht leicht zu

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