Was Mieter beim Keller beachten müssen
Lagern, werkeln, tauschen - Mieter dürfen dort längst nicht alles lagern
Von Isabelle Modler
Meist gehört zu einer gemieteten Wohnung auch ein Keller. Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht. "Wer Wert auf einen Keller legt, sollte dies vorher mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren", rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Andernfalls müssen Mieter im Zweifel ohne den zusätzlichen Abstellraum auskommen. Wurde ein Kellerraum mitgemietet, kann er
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+