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Was Mieter beim Keller beachten müssen

Lagern, werkeln, tauschen - Mieter dürfen dort längst nicht alles lagern

17.08.2016 UPDATE: 20.08.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 55 Sekunden

Trotz Schloss gehören in den Keller keine Wertsachen. Foto: dpa

Von Isabelle Modler

Meist gehört zu einer gemieteten Wohnung auch ein Keller. Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht. "Wer Wert auf einen Keller legt, sollte dies vorher mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren", rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Andernfalls müssen Mieter im Zweifel ohne den zusätzlichen Abstellraum auskommen. Wurde ein Kellerraum mitgemietet, kann er

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