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Laub vor Haus besser entfernen

Eigentümer sind in der Pflicht - aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten siel auch das Laub vom Bürgersteig vor ihrem Haus entfernen

07.10.2015 UPDATE: 08.10.2015 06:00 Uhr 48 Sekunden

Wie häufig der Weg geräumt werden muss, hängt von der Laubmenge ab. Foto: dpa

tmn. Hausbesitzer sind oft auch für die Sicherheit auf den Wegen vor ihrem Grundstück verantwortlich. Das heißt: Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Im Herbst sollten sie daher im Zweifel auch das Laub vom Bürgersteig vor ihrem Haus entfernen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Andernfalls tragen sie unter Umständen die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem

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