Laub vor Haus besser entfernen
Eigentümer sind in der Pflicht - aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten siel auch das Laub vom Bürgersteig vor ihrem Haus entfernen
tmn. Hausbesitzer sind oft auch für die Sicherheit auf den Wegen vor ihrem Grundstück verantwortlich. Das heißt: Ihnen obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Im Herbst sollten sie daher im Zweifel auch das Laub vom Bürgersteig vor ihrem Haus entfernen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Andernfalls tragen sie unter Umständen die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem
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