Kosten für Kinderbetreuung beim Fiskus absetzbar: Betrag überweisen
Im Jahr werden bis zu 4000 Euro Betreuungskosten berücksichtigt
Neustadt an der Weinstraße (dpa) - Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Dafür müssen sie die Aufwendungen als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung angeben. Der Fiskus berücksichtigt jedoch ausschließlich die Ausgaben für die Betreuung - und davon zwei Drittel, maximal 4000 Euro pro Jahr. Nicht berücksichtigt wird zum Beispiel die Verpflegung.
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