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Kosten für Kinderbetreuung beim Fiskus absetzbar: Betrag überweisen

Im Jahr werden bis zu 4000 Euro Betreuungskosten berücksichtigt

06.03.2017 UPDATE: 06.03.2017 14:06 Uhr 22 Sekunden

Foto: dpa

Neustadt an der Weinstraße (dpa) - Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Dafür müssen sie die Aufwendungen als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung angeben. Der Fiskus berücksichtigt jedoch ausschließlich die Ausgaben für die Betreuung - und davon zwei Drittel, maximal 4000 Euro pro Jahr. Nicht berücksichtigt wird zum Beispiel die Verpflegung.

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