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Hilfe im Notfall: Familienpfleger kümmern sich um Kind und Haushalt

Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind.

22.07.2016 UPDATE: 22.07.2016 11:20 Uhr 32 Sekunden

Betten machen und putzen: Die Bewältigung des Haushalts schaffen manche Eltern nicht allein. Familienpflegerin Angelika Brandenburg gibt dann Hilfestellung. Sie arbeitet bei der Arbeiterwohlfahrt in Berlin. Foto: dpa

Hamburg (dpa/tmn) - Ein Elternteil ist ernsthaft krank, der andere muss arbeiten gehen: In diesem Fall kann ein Familienpfleger sich um Haushalt und Kinder kümmern. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind. Um einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, muss der erkrankte Elternteil ein ärztliches Attest einreichen, heißt es in der Zeitschrift "Eltern" (Ausgabe

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