Hilfe im Notfall: Familienpfleger kümmern sich um Kind und Haushalt
Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind.
Hamburg (dpa/tmn) - Ein Elternteil ist ernsthaft krank, der andere muss arbeiten gehen: In diesem Fall kann ein Familienpfleger sich um Haushalt und Kinder kümmern. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind. Um einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, muss der erkrankte Elternteil ein ärztliches Attest einreichen, heißt es in der Zeitschrift "Eltern" (Ausgabe
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