Vor Annahme von Zweitjob Arbeitgeber informieren
Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten.
Heidelberg (dpa) Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. "Das schließt Ärger oder Irritationen von vorneherein aus", sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung
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