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Vor Annahme von Zweitjob Arbeitgeber informieren

Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten.

17.05.2016 UPDATE: 17.05.2016 15:44 Uhr 14 Sekunden

Foto: dpa

Heidelberg (dpa)  Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. "Das schließt Ärger oder Irritationen von vorneherein aus", sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung

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