Hilfe bei Auftragsflaute: Absicherung für Selbstständige
Wer selbstständig tätig ist, muss vom Gesetz her nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen - aber er kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Abschluss sinnvoll.
München (dpa) Wer sich gerade eine eigene Existenz aufbaut oder bereits selbstständig tätig ist, kann zwar nicht gekündigt werden. Dennoch kann auch Selbstständige eine Erwerbslosigkeit drohen - etwa unmittelbar nach der Existenzgründung, bei einer Auftragsflaute oder wenn die Geschäftsidee doch nicht so zündend wie gedacht war. Wie gut, dass auch Selbstständige - auf freiwilliger Basis -
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