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Hilfe bei Auftragsflaute: Absicherung für Selbstständige

Wer selbstständig tätig ist, muss vom Gesetz her nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen - aber er kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Abschluss sinnvoll.

12.10.2016 UPDATE: 12.10.2016 11:50 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden

Selbstständige können sich gegen Erwerbslosigkeit absichern. Wenn sie rechtzeitig eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen, können sie Ansprüche auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erwerben. Foto: Peter Kneffel

München (dpa)  Wer sich gerade eine eigene Existenz aufbaut oder bereits selbstständig tätig ist, kann zwar nicht gekündigt werden. Dennoch kann auch Selbstständige eine Erwerbslosigkeit drohen - etwa unmittelbar nach der Existenzgründung, bei einer Auftragsflaute oder wenn die Geschäftsidee doch nicht so zündend wie gedacht war. Wie gut, dass auch Selbstständige - auf freiwilliger Basis -

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