Beschäftigten steht Wiedereingliederung zu
Viele Arbeitnehmer wissen das nicht - Arbeitgeber muss Angebot machen
tmn. Schwer heben? Wegen des Rheumas geht das leider nicht mehr. Lange sitzen? Ist nach dem Bandscheibenvorfall unmöglich geworden. Wenn Beschäftigte wegen einer Krankheit nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, sind Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen dem Mitarbeiter Angebote machen, wie dieser im Betrieb weiterarbeiten kann. Laut Gesetz heißt das "Betriebliches Eingliederungsmanagement".
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