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Beschäftigten steht Wiedereingliederung zu

Viele Arbeitnehmer wissen das nicht - Arbeitgeber muss Angebot machen

11.11.2016 UPDATE: 20.11.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden

Stephan Weiler ist Vorstandsmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Foto: dpa

tmn. Schwer heben? Wegen des Rheumas geht das leider nicht mehr. Lange sitzen? Ist nach dem Bandscheibenvorfall unmöglich geworden. Wenn Beschäftigte wegen einer Krankheit nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, sind Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen dem Mitarbeiter Angebote machen, wie dieser im Betrieb weiterarbeiten kann. Laut Gesetz heißt das "Betriebliches Eingliederungsmanagement".

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