Plus

Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten

Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

31.07.2015 UPDATE: 31.07.2015 12:39 Uhr 30 Sekunden

Foto: dpa

Heidelberg (dpa/tmn) - Was Arbeitnehmer auf Twitter, Facebook und Co. schreiben, ist ihre Privatsache. Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber: "Die Äußerungen dürfen zum Beispiel nicht dazu führen, dass man dem Arbeitgeber schadet. Denn das kann eine Verletzung der Treuepflicht sein", sagt Michael Eckert, Fachanwalt

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+