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Anrufe von der Arbeit: Nach Feierabend in der Regel ignorierbar

Es ist gerade so gemütlich auf der Couch, da klingelt das Telefon. Der Arbeitgeber ruft an. Muss man jetzt abnehmen? Oder überhört man das Klingeln einfach?

25.07.2016 UPDATE: 25.07.2016 11:51 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden

Oh nein, der Chef ruft an - Arbeitnehmer dürfen dienstliche Anrufe nach der Arbeit meist aber ignorieren.  Foto: Monique Wüstenhagen

Berlin. (dpa)  Nach Feierabend klingelt das Handy: Die Nummer kennt man, es ist die Arbeit. Rangehen oder nicht? Prinzipiell gilt: In der Regel ist man nicht verpflichtet, solche Anrufe anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Klar ist der Fall zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten: Da ist Erreichbarkeit Pflicht.

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