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Ankleiden, aufräumen, rauchen: Was Arbeitszeit ist und was nicht

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheidet über die Frage, ob das An- und Ausziehen von Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört. Das ist nur ein Fall von vielen.

03.08.2015 UPDATE: 03.08.2015 13:19 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Während der Arbeit eine bezahlte Raucherpause machen? Obwohl das in vielen Betrieben üblich ist, haben Arbeitnehmer rein rechtlich darauf keinen Anspruch. Foto: Andrea Warnecke

Köln (dpa)  Für manchen Mitarbeiter ist zwar offiziell um 18.00 Uhr Schluss. Tatsächlich bleibt er aber deutlich länger. Der eine muss an seinem Arbeitsplatz, einem Café, erst noch die Stühle hochstellen, der nächste die Arbeitskleidung ablegen. Gehört das eigentlich zur Arbeitszeit, und der Arbeitgeber muss das bezahlen? Nathalie Oberthür, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der

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