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Verkehrsirrtümer auf dem Prüfstand

Müssen Radler den Radweg nutzen? – Einige Verkehrsirrtümer sind weit verbreitet. Mit sechs davon räumen wir auf.

05.10.2015 UPDATE: 06.10.2015 06:00 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden

Das blaue Schild zeigt es an: Hier gilt die Pflicht zur Nutzung des Radwegs, ohne herrscht Wahlfreiheit. Foto: dpa

Von Heiko Dilk

Man weiß es ja eigentlich besser: Zum Abbiegen gehört der Schulterblick, innerorts sind nur 50 km/h erlaubt, in zweiter Reihe darf man nicht parken. Oft genug begehen Autofahrer aber auch Verkehrsverstöße und wähnen sich dabei im Recht. Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC, und

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