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Händler sind zur Reparatur verpflichtet

BGH stärkt Käufern den Rücken - Wer ein neues Auto kauft, darf selbst bei einem sehr kleinen Mangel die Annahme verweigern

26.10.2016 UPDATE: 27.10.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden

Karlsruhe. (dpa) Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss der Autoverkäufer alles tun, um auch ein nur gelegentlich auftretendes Problem zu finden und zu beheben. Andernfalls kann der Käufer den Wagen ohne jede Frist zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Auch mit einem zweiten Urteil stärkten die Karlsruher Richter dem Kunden den Rücken: Demnach

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