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Windkraft: Umweltministerium widerspricht Peter Hauk

1000 Meter können rechtswidrig sein - Größerer Abstand nicht immer möglich

05.09.2016 UPDATE: 06.09.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Windkraft

Symbolfoto: dpa

Heidelberg/Stuttgart. (sös) Das baden-württembergische Umweltministerium warnt Kommunen davor, grundsätzlich einen 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten in den Flächennutzungsplänen festzuschreiben. Dies könne nämlich, so wird in einem Rundschreiben von Minister Franz Untersteller (Grüne) an die kommunalen Planungsträger ausgeführt, zur Folge haben, dass die gesamte

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