Windkraft: Umweltministerium widerspricht Peter Hauk
1000 Meter können rechtswidrig sein - Größerer Abstand nicht immer möglich

Symbolfoto: dpa
Heidelberg/Stuttgart. (sös) Das baden-württembergische Umweltministerium warnt Kommunen davor, grundsätzlich einen 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten in den Flächennutzungsplänen festzuschreiben. Dies könne nämlich, so wird in einem Rundschreiben von Minister Franz Untersteller (Grüne) an die kommunalen Planungsträger ausgeführt, zur Folge haben, dass die gesamte
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