Land reicht Verfassungsklage gegen Gigaliner-Feldversuch ein
Stuttgart. Die überlangen Lastwagen haben auf den Straßen ohne Zustimmung der jeweiligen Bundesländer nichts verloren - meinen zumindest Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein
Grundlage des Normenkontrollantrags sei ein Gutachten des Justizministeriums sowie eine Antragsschrift von Prof. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Dieser vertrete die beiden Länder im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Hermann hatte den Schritt Ende Juni angekündigt. Er sei überzeugt, dass der Versuch die Zustimmung des Bundesrates gebraucht hätte. Die habe der Bund aber nicht eingeholt - "vermutlich in der Angst, keine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen", hieß es damals.
Die Transporter, die um bis zu 6,50 Meter länger sein dürfen als bisher, trügen nicht zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bei - im Gegenteil. Zudem sei ihr Einsatz klimaschädlich. Seit dem 1. Januar sind auf ausgewählten Strecken Gigaliner erlaubt, im Südwesten auf der Autobahn 7, Autobahn 96 und der Autobahn 3.