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Renaissance der Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg

Die Grundschulempfehlung soll wieder vorgelegt werden müssen, aber trotzdem keine bindende Wirkung haben

03.03.2017 UPDATE: 04.03.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 25 Sekunden

 Kultusministerin Eisenmann (l.) mit Schülern. Foto: M. Murat

Von Roland Muschel, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Die Vorlage der Grundschulempfehlung wird künftig verpflichtender Teil der Anmeldung für eine weiterführende Schule. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzentwurf von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hervor, der unserer Stuttgarter Redaktion vorliegt. Er soll am Dienstag vom Kabinett verabschiedet und dann in den Landtag eingebracht

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