Opfer von Straftaten sollen während des Prozesses besser betreut werden
Baden-Württemberg startet einen Modellversuch für Psychosoziale Prozessbegleitung von Kriminalitätsopfern - 400 000 Euro werden dazu über zwei Jahre bereitgestellt
Von Bettina Wieselmann, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Strafverfahren haben naheliegenderweise zu allererst den mutmaßlichen Täter und die Tat im Blick. Das Opfer, das häufig wichtigster Zeuge bei der Ermittlung des wahren Sachverhalts ist, sieht sich dagegen oft alleingelassen. Zumal nach schweren Gewalt- und Sexualstraftaten kann die Aussageverpflichtung "eine enorme Belastung" sein. "Wir
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