Mappus triumphiert erneut: Staatsanwälte stellen Ermittlungen ein

Keine uneidliche Falschaussage im Untersuchungsausschuss

17.03.2015 UPDATE: 18.03.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden

Es gehe ihm wieder gut, erklärte Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU). Foto: dpa

Von Bettina Wieselmann, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Stefan Mappus (48) sitzt wieder selbstbewusst in der ersten Reihe. Zumindest in der Sängerhalle in Stuttgart-Untertürkheim. Bei einer Veranstaltung mit dem ehemaligen Präsidenten Litauens, Vytautas Landsbergis, wurde der vor vier Jahren abgewählte Ministerpräsident, am Montagabend freundlich beklatscht. Es gehe ihm wieder gut, sagte der CDU-Mann, der inzwischen in den Vorstand des IT-Beratungsunternehmens pmOne gelangt ist. Ganz entscheidend sei gewesen, dass die Staatsanwaltschaft vergangenen Herbst nach zweieinhalbjährigen Ermittlungen den ehrenrührigen Untreue-Verdacht gegen Mappus im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal nicht habe festklopfen können.

Seit gestern muss Mappus auch nicht mehr fürchten, wegen uneidlicher Falschaussage vor dem ersten S 21-Schlossgarten-Untersuchungsausschuss belangt werden zu können: "Dieser Verdacht ließ sich nach den durchgeführten Ermittlungen ... nicht erhärten", heißt es in der ungewöhnlich kurz gehaltenen Pressemitteilung der Stuttgarter Anklagebehörde. Auch die gleichzeitig aufgenommenen Verfahren gegen den damaligen Polizeipräsidenten Wolf Hammann sowie den damaligen Amtschef im Umweltministerium, Bernhard Bauer, wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Ein Jahr haben die Staatsanwälte gebraucht, um zur Erkenntnis zu gelangen, dass insbesondere nicht nachgewiesen werden konnte, dass Mappus Einfluss auf den Termin oder den Polizeieinsatz zum Abriss des Bahnhof-Nordflügels in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2010 genommen hat - also schon deutlich vor dem völlig missglückten Wasserwerfer-Einsatz ("Schwarzer Donnerstag") am 30. September 2010.

Damit aber war dem Verdacht der Falschaussage der Boden entzogen. Mappus hatte wie Hammann und Bauer im ersten Untersuchungsausschuss im Dezember 2010 jede Einflussnahme auf den Einsatz weit von sich gewiesen: "Es ist mein Grundsatz: Die Politik hat sich nicht in die operative Arbeit der Polizei einzumischen." Dass es überhaupt zu dem Verfahren gegen die drei kam, ist auf Unterlagen zurückzuführen, die Anfang 2014 dem zweiten, immer noch laufenden Schlossgarten-Untersuchungsausschuss aus dem SPD-geführten Innenministerium vorgelegt worden waren.

Die bis dahin nicht bekannten Dokumente geben Gesprächsnotizen aus polizeiinternen Runden zu den geplanten Einsätzen im Schlossgarten wieder. Danach soll der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf, anders als in Protokollen der Sitzungen festgehalten, mehrfach den Eindruck erweckt haben, es habe im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Projekts Stuttgart 21 den Versuch politischer Einflussnahme gegeben. Berühmt geworden ist die angebliche Mappus-Anweisung an Stumpf vor dem Abrisseinsatz am Nordflügel des Bahnhofs: "Bringen Sie den Bagger rein. Wenn Sie nicht wollen, hole ich eine Polizei aus einem anderen Bundesland." Ein leitender Polizeibeamter, so die Unterlagen, will Stumpf so verstanden haben.

Stumpf wiederum hatte generell eine politische Einflussnahme bestritten. Ein Anfangsverdacht gegen ihn wegen uneidlicher Falschaussage wurde schon im Sommer 2014 fallen gelassen. Zum Nordflügel-Einsatz hatte Stumpf die Antwort dem ersten Ausschuss verweigert, da dieser sich allein mit dem Einsatz am 30. September zu befassen hatte. Eine Argumentation, die die Staatsanwaltschaft überzeugte.

Freilich könnte Stumpf jetzt erneut geladen werden, um dem zweiten Ausschuss zu berichten. Voraussetzung ist, dass er kein Rechtsmittel gegen den Strafbefehl einlegt, der ihn wegen des Wasserwerfer-Einsatzes zum Vorbestraften machen würde. Dann hat er kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr.

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