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Kommune Stuttgart muss Kita-Mehrkosten erstatten

Urteil in Mannheim bestätigt

14.12.2016 UPDATE: 15.12.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Mannheim/Stuttgart. (dpa/lsw) Erstmals ist in Baden-Württemberg obergerichtlich entschieden worden, dass eine Kommune Mehrkosten für einen privaten Kita-Platz erstatten muss, wenn sie keine Betreuung anbieten kann. Mit diesem Beschluss bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom November 2014. Das hatte die Stadt Stuttgart

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