Kommune Stuttgart muss Kita-Mehrkosten erstatten
Urteil in Mannheim bestätigt
Mannheim/Stuttgart. (dpa/lsw) Erstmals ist in Baden-Württemberg obergerichtlich entschieden worden, dass eine Kommune Mehrkosten für einen privaten Kita-Platz erstatten muss, wenn sie keine Betreuung anbieten kann. Mit diesem Beschluss bestätigte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom November 2014. Das hatte die Stadt Stuttgart
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