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Bundesverfassungsgericht: Polizei darf bei eskalierenden Demos auch Unschuldige einkesseln

Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt gegen die Europäische Zentralbank und die Euro-Rettungspolitik auf die Straße gegangen war.

14.12.2016 UPDATE: 14.12.2016 16:45 Uhr 37 Sekunden
Polizisten führen am 1. Juni 2013 in der Frankfurter Innenstadt einen Demonstranten ab. Bei den Demonstrationen wurden knapp 1000 Menschen in einem "Polizeikessel" abgeschnitten. Foto: dpa

Karlsruhe/Frankfurt. (dpa) Bei Demonstrationen mit Ausschreitungen darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Die Karlsruher Richter weisen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt gegen die Europäische Zentralbank und die

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