Bundesverfassungsgericht: Polizei darf bei eskalierenden Demos auch Unschuldige einkesseln
Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt gegen die Europäische Zentralbank und die Euro-Rettungspolitik auf die Straße gegangen war.
Karlsruhe/Frankfurt. (dpa) Bei Demonstrationen mit Ausschreitungen darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Die Karlsruher Richter weisen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt gegen die Europäische Zentralbank und die
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