Bundesgerichtshof untersagt Kooperation zwischen SWR und Burda-Verlag
Das Urteil bedeutet wohl ein Verbot des "ARD Buffet Magazins", das der Burda-Verlag mit dem Südwestrundfunk publiziert.
Karlsruhe. (dpa) Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das greift zu weit in die Pressefreiheit ein, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Das Urteil vom Donnerstag läuft auf ein Verbot des "ARD Buffet Magazins" hinaus, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert. (Az. I ZR
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