Plus

Bundesgerichtshof untersagt Kooperation zwischen SWR und Burda-Verlag

Das Urteil bedeutet wohl ein Verbot des "ARD Buffet Magazins", das der Burda-Verlag mit dem Südwestrundfunk publiziert.

26.01.2017 UPDATE: 26.01.2017 11:20 Uhr 23 Sekunden

Karlsruhe. (dpa) Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das greift zu weit in die Pressefreiheit ein, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Das Urteil vom Donnerstag läuft auf ein Verbot des "ARD Buffet Magazins" hinaus, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert. (Az. I ZR

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.