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Sozialgericht hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig

Gotha (dpa) - Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.

27.05.2015 UPDATE: 27.05.2015 18:51 Uhr 29 Sekunden
Gerichtsakten
Vorlagen von Gerichten haben in Karlsruhe üblicherweise eine geringe Erfolgsquote. Foto: Uli Deck/Archiv

Gotha (dpa) - Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.

Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht

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