Sozialgericht hält Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig
Gotha (dpa) - Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.
Gotha (dpa) - Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt.
Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht
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