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Nicht angegebenes Vermögen: Hohe Bußgelder bei Hartz-IV

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen künftig bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

24.10.2016 UPDATE: 24.10.2016 12:11 Uhr 48 Sekunden
Geldmünzen
Verschweigt ein Hartz IV-Empfänger beim Antrag sein Vermögen, drohen ihm hohe Bußgelder. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen künftig bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

Dies sehe das bereits am 1. August in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz vor, mit dem eine

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