Nicht angegebenes Vermögen: Hohe Bußgelder bei Hartz-IV
Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen künftig bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.
Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen künftig bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.
Dies sehe das bereits am 1. August in Kraft getretene Hartz-IV-Änderungsgesetz vor, mit dem eine
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