Leiharbeiter können Fahrtkosten steuerlich geltend machen
Hannover (dpa) - Leiharbeiter können laut einem Gerichtsurteil ihre tägliche Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das würde für viele einen deutlichen finanziellen Vorteil bedeuten.
Hannover (dpa) - Leiharbeiter können laut einem Gerichtsurteil ihre tägliche Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das würde für viele einen deutlichen finanziellen Vorteil bedeuten.
Wie das Niedersächsische Finanzgericht als erstes Gericht nach der Reform des Reisekostenrechtes 2014 entschied, beschränkt sich der Anspruch eines Leiharbeiters nicht nur auf den
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+