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Leiharbeiter können Fahrtkosten steuerlich geltend machen

Hannover (dpa) - Leiharbeiter können laut einem Gerichtsurteil ihre tägliche Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das würde für viele einen deutlichen finanziellen Vorteil bedeuten.

16.01.2017 UPDATE: 16.01.2017 20:46 Uhr 35 Sekunden
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Leiharbeiter können die Fahrten zwischen Wohnung und Entleihbetrieb mit 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Foto: Patrick Pleul

Hannover (dpa) - Leiharbeiter können laut einem Gerichtsurteil ihre tägliche Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das würde für viele einen deutlichen finanziellen Vorteil bedeuten.

Wie das Niedersächsische Finanzgericht als erstes Gericht nach der Reform des Reisekostenrechtes 2014 entschied, beschränkt sich der Anspruch eines Leiharbeiters nicht nur auf den

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